Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

September/Oktober:

Am Tag der Offenen Tür erhalten die Eltern der künftigen Schulanfänger eine erste Gelegenheit, zusammen mit ihrem Kind den Unterricht und die LehrerInnen der Eingangsklassen kennenzulernen. In einer Informationsveranstaltung stellt die Schulleitung das Profil der Schule vor. Schulleitung, Lehrer und OGS-Leitung stehen den Eltern anschließend zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung.

 

Mitte Oktober:

Eine Gelegenheit zum gegenseitigen Kennenlernen bietet sich am Tag der Schulanmeldung. Hier können Eltern und zukünftige Schulanfänger ein Klassenzimmer der Eingangsklassen kennenlernen und erste Begegnungen mit schulischen Angeboten machen. Gleichzeitig besteht für die Eltern die Möglichkeit, mit Lehrern der Schule ins Gespräch zu kommen, weitere Informationen zum Schulalltag zu erhalten und ggf. auftretende Fragen abzuklären.

 

Die Bildungsvereinbarung zwischen Eltern und Lehrern wird nach entsprechender Erläuterung unterzeichnet.

Im Anschluss daran erfolgt die Anmeldung bei der Schulleitung.

Zur Sprachstandserhebung  werden am Tag der Anmeldung bei allen schulpflichtigen Kindern die deutschen Sprachkenntnisse in einem kindgerechten spielerischen Verfahren festgestellt.

Ist ein Schüler/eine Schülerin erkrankt, muss die Klassenlehrerin oder die Schule vor Beginn des Unterrichts informiert werden. Spätestens nach drei Tagen muss eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten oder ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

Ein Schüler/eine Schülerin kann nur aus wichtigen Gründen auf Antrag der Eltern vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung sollte rechtzeitig schriftlich bei der Schule beantragt werden.

Ein Kind kann beurlaubt werden

  • bis zu 2 Tagen innerhalb eines Vierteljahres von der Klassenlehrerin
  • bis zu 2 Wochen innerhalb eines Vierteljahres von der Schulleitung

Unmittelbar vor und nach den Ferien darf ein Kind nicht beurlaubt werden. Über Ausnahmen in nachweislich dringenden Fällen entscheidet die Schulleitung bzw. die Schulaufsicht.

Als Voraussetzung schulischer Förderung ermitteln wir im Rahmen der Eingangsdiagnostik die bereits vorhandenen Basiskompetenzen der Kinder. Die den Kindern gestellten Aufgaben können den fünf Kompetenzbereichen Motorik, Wahrnehmung, Umgang mit Aufgaben, Elementares Wissen sowie Personale/Soziale Kompetenzen zugeordnet werden. Die Beobachtungen werden - im Hinblick auf Erkennung eines möglichen Förderbedarfs - ausgewertet und den Eltern ggfs. in einem Beratungsgespräch mitgeteilt. Wenn nötig, erhalten sie Hinweise zur Förderung ihres Kindes im Alltag und ggf. zur gezielten fachlichen Unterstützung.

Kurz vor den Sommerferien findet der erste Elternabend für die Eltern der Schulneulinge mit ihrer zukünftigen KlassenlehrerIn statt. Diese informiert sie über die Konzeption der Eingangsphase und händigt ihnen

  • die Materialliste für das 1. Schuljahr
  • einen Schulwegplan
  • einen persönlichen Brief an das Kind

aus.

Die Einschulung erfolgt dann am zweiten Schultag nach den Sommerferien. Sie beginnt mit einem gemeinsamen Gottesdienst in der Kath. Pfarrkirche. Anschließend findet eine kleine Feier in der Turnhalle statt, bei der die Schüler der zweiten Klassen die "Neuen" mit Spiel und Gesang willkommen heißen. Anschließend gehen die Kinder mit ihren LehrerInnen zum ersten Kennenlernen in ihre Klassen.

Um 9.30 Uhr wird gemeinsam in den Klassen gefrühstückt. Um fürs Lernen fit zu sein, sollte jedes Kind ein gesundes Frühstück mitbringen.

Jedes Kind sollte eine 0,5 l - Flasche Wasser für den Unterricht mitbringen. In den Klassen werden auch selbstständig "Wassertheken" organisiert.

An unserer Schule besteht seit über 25 Jahren eine Initiative, die eine Hausaufgabenbetreuung für Schüler/innen der 1. und 2. Klassen anbietet. Die Schüler/innen werden in Kleinstgruppen (2 Schüler/innen pro Gruppe) 3 x wöchentlich durch erfahrenen Helfer/innen bei der Erledigung ihrer Hausaufgaben unterstützt.

 

Vor Beginn eines neuen Schuljahres geben die KlassenlehrerInnen in Absprache mit den FachlehrerInnen eine Liste der benötigten Materialien heraus. Eltern sollten die Vollständigkeit der Materialien regelmäßig überprüfen, da sie eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiche schulische Mitarbeit darstellt.

Die Pausenordnung unserer Schule sieht folgendermaßen aus:

  • 9.30 Uhr - 9.40 Uhr Frühstückspause
  • 9.40 Uhr - 10.00 Uhr Hofpause
  • 11.30 Uhr - 11.45 Uhr Hofpause

Darüber hinaus kann jede Lehrkraft individuelle Bewegungspausen in den Unterrichtsvormittag einbauen, um den Bedürfnissen der jeweiligen Lerngruppe Rechnung zu tragen.

Laut Erlass des Kultusministers müssen die Eltern für die Bereitstellung der Lernmittel einen Eigenanteil leisten. Dieser festgelegte Betrag wird vor Beginn des neuen Schuljahres von den KlassenlehrerInnen eingesammelt.

Alle Schulbücher werden den Kindern leihweise überlassen und am Ende des Schuljahres wieder eingesammelt. Sie stellen öffentliches Eigentum dar, mit dem pfleglich umgegangen und das bei Beschädigung ersetzt werden muss. Deshalb sind alle Bücher mit einem Schutzumschlag zu versehen. Eine Ausnahme bilden die Arbeitshefte, die in den Eigenbesitz des Kindes übergehen.

Unsere Sekretärin ist montags bis freitags von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr telefonisch in ihrem Büro zu erreichen.

Für persönliche Anliegen ist das Sekretariat für Sie montags bis freitags zu folgenden Zeiten geöffnet:

  • 07.30 Uhr - 08.00 Uhr
  • 10.15 Uhr - 11.45 Uhr

1. Stunde: 8.00 Uhr - 8.45 Uhr

2. Stunde: 8.45 Uhr - 9.30 Uhr

3. Stunde: 10.00 Uhr - 10.45 Uhr

4. Stunde: 10.45 Uhr - 11.30 Uhr

5. Stunde: 11.45 Uhr - 12.30 Uhr

6. Stunde: 12.30 Uhr - 13.15 Uhr

Schulunfälle, die einen Arztbesuch zur Folge haben, müssen von der Schule an die Gemeindeunfallversicherung gemeldet werden. Es ist deshalb unbedingt erforderlich, dass Sie jeden im Zusammenhang mit einem Schulunfall durchgeführten Arztbesuch umgehend im Sekretariat melden.

 

Kontakt

KGS - Meckenheim
Kirchplatz 3
53340 Meckenheim

E-Mail: sekretariat@kgs.meckenheim.de
Tel.: 02225 / 836 65-0

Kinder- und Jugendbetreuung Meckenheim g UG
Kirchplatz 3
53340 Meckenheim

E-Mail: ruelberg@kiju-ug.de

Tel.: 0159 – 01 87 12 18


 

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